Leistungsbewertung im Fach Musik
Das Fach Musik untergliedert sich in drei Bereiche:
- Musik machen
- Musik hören
- Musik umsetzen
- Sich über Musik verständigen
In allen drei Bereichen gilt das Prinzip der Verständigung über Musik, d.h., es wird über den Unterrichtsgegenstand Musik gesprochen.
Als Leistungen werden nicht nur Ergebnisse sondern auch Anstrengungen und Lernfortschritte bewertet.
Folgende Bewertungskriterien werden hinzugezogen:
- Experimentierfreude mit Stimme und Instrumenten
- Unterscheidung von Musikstilen
- Gliederung von Musikstücken
- Mitarbeit in den drei oben genannten Lernfeldern
- Bereitschaft einen musikalischen Vortrag vor Publikum darzubieten
Die Musiknote setzt sich wie folgt zusammen:
- 50% aktive Teilnahme
- 40% Fähigkeit zur musikalischen Interaktion
- 10% schriftliche Leistungen (ab Klasse 3)