Leistungsbewertung im Fach Mathematik
Grundlegende mathematische Bildung zeigt sich in fachbezogenen Kompetenzen, die im Lehrplan Mathematik NRW festgehalten sind. Dabei handelt es sich sowohl um Kompetenzen, die sich primär auf Prozesse beziehen (prozessbezogene Kompetenzen), als auch um solche, die sich primär auf Inhalte beziehen (inhaltsbezogene Kompetenzen).
Bei der Leistungsbewertung Mathematik finden alle von den Schülerinnen und Schülern erbrachten Leistungen Berücksichtigung. Die Gesamtnote setzt sich zu 50% aus den Ergebnissen schriftlicher Arbeiten zur Leistungsbewertung und zu 50% aus allen weiteren im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten Leistungen (mündlicher, schriftlicher und praktischer Art) zusammen.
Schülerinnen und Schüler mit einer besonderen Schwierigkeit im Erlernen des Rechnensarbeiten in dem Zahlenraum, der ihrem individuellen Entwicklungsstand entspricht. Bei Schülern mit einer diagnostizierten Dyskalkulie kann nach derzeitiger Erlasslage nicht auf eine Notengebung im Fach Mathematik verzichtet werden. Die Zeugnisnote im Fach Mathematik ist in diesen Fällen nicht versetzungsrelevant.