Liebe Eltern,
das Kollegium der EKS freut sich darauf, Ihre Kinder nach den Ferien gesund wiederzusehen.
Zu Beginn des neuen Schuljahres möchte ich einige wichtige Informationen an Sie weitergeben.
- Unterricht in der ersten Schulwoche
An den ersten drei Schultagen findet verkürzter Unterricht statt.
Mittwoch, 10.08., Unterrichtsende um 11:45 Uhr
Donnerstag, 11.08., Unterrichtsende um 11:00 Uhr
Freitag, 12.08., Unterrichtsende um 11:45 Uhr
Die OGS findet wie gewohnt statt.
Ab Montag, dem 15.08., endet der Unterricht zu den gewohnten Zeiten.
Klasse 1.1 + 1.2 | Mo, Di, Mi, Fr um 11:45 Uhr Do um 12:45 Uhr |
Klasse 2 | Mo, Di, Fr um 11:45 Uhr Mi um 13:30 Uhr Do um 12:45 Uhr |
Klasse 3 + 4 | Mo, Do, Fr um 12:45 Uhr Di, Mi um 13:30 Uhr |
- Aktuelle Corona-Schutzmaßnahmen
Maskenpflicht
- Im Schulbus muss eine Maske getragen werden.
- Auf dem Schulgelände und im Schulgebäude besteht keine Maskenpflicht. Das Schulministerium befürwortet das freiwillige Tragen einer Maske im Klassenraum.
Teststrategie
- In der Schule werden keine regelmäßigen Coronatests mehr durchgeführt.
- Über die Schule werden den Eltern Selbsttests ausgehändigt, damit die Kinder bei einem Corona-Verdacht zu Hause getestet werden können. Die ersten 3 Selbsttests bekommt Ihr Kind am ersten Schultag mit nach Hause. Bitte verwahren Sie die Tests zu Haus gut auf und verwenden Sie die Tests nur dann, wenn Ihr Kind typische Covod-19- Symptome aufweist (Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Geruchs- /Geschmacksverlust, erhöhte Temperatur). In diesem Fall führen Sie bitten zu Hause einen Schnelltest durch, bevor Sie das Kind in die Schule schicken.
- Wenn Sie zu Hause einen Schnelltest gemacht haben, informieren Sie die Schule kurz darüber, dass Sie einen Test durchgeführt haben und dass ein negatives Testergebnis vorliegt.
- Sollten bei einem Kind in der Schule neue Symptome einer Atemwegsinfektion auftreten oder bekannte Symptome sich stark verschlechtern, wird das Schulpersonal das betroffene Kind bitten, einen Selbsttest durchzuführen.
- Den Bedarf an zusätzlichen Selbsttests melden Sie bitte in der Schule an.
- Am ersten Unterrichtstag besteht für alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, sich in der Schule selbst zu testen.
Anlässe für das Testen zu Hause
In den folgenden Situationen sollte vor dem Schulbesuch zu Hause ein Antigenselbsttest durchgeführt werden:
➜ keine Symptome, aber enger Kontakt mit einer infizierten Person
Ist eine enge Kontaktperson mit COVID-19 infiziert, wird auch Personen ohne Symptome empfohlen, zwischen dem dritten und fünften Tag der Infektion der engen Kontaktperson einen Antigenselbsttest durchzuführen. Bei negativem Testergebnis kann die Schule besucht werden.
➜ leichte Symptome
Bei leichten Erkältungssymptomen sollte das Risiko einer COVID-19-Infektion vor dem Schulbesuch durch einen Antigenselbsttest zu Hause abgeklärt werden. War dieser Test negativ, tritt aber in den folgenden 24 Stunden keine deutliche Besserung der Symptome ein, sollte vor jedem Schulbesuch ein weiterer Antigenselbsttest durchgeführt werden (bis Besserung eintritt). Solange der Antigenselbsttest in diesen Fällen jeweils negativ ist, kann die Schule besucht werden.
➜ schwere Erkältungssymptome
Bei schweren Erkältungssymptomen ist ein Schulbesuch – selbst bei Vorliegen eines negativen Antigenselbsttests – nicht angezeigt.
Im Einzelfall entscheidet die Klassenlehrerin, ob ein Kind aus der Schule abgeholt werden muss.
Vorbeugende Schutzmaßnahmen
- Das regelmäßige Waschen der Hände wird fortgeführt.
- Es wird weiterhin regelmäßig gelüftet. Alle Klassenräume sind mit einem CO2 Messgerät ausgestattet, um die Lüftungsintervalle besser an die Gegebenheiten in den einzelnen Klassenräumen anzupassen.
Umgang mit positiven Testergebnissen
Infizierte Personen mit positivem Testergebnis müssen sich isolieren. Nach einem positiven Selbsttest muss der positive Befund durch einen Coronaschnelltest („Bürgertest“) oder PCR-Test bestätigt werden. Bis das Ergebnis des Kontrolltests vorliegt, muss die betroffene Person isoliert werden, um weitere Kontakte zu vermeiden. Die Schule darf in der Zeit nicht besucht werden.
Ist der „Bürgertest“ oder PCR-Test auch positiv, besteht eine Verpflichtung zur Isolierung. Die Isolierung kann durch einen negativen „Bürgertest“ nach 5 Tagen aufgehoben werden. Ein Selbsttest reicht zur Freitestung nicht aus.
Ohne erfolgreiche „Freitestung“ dauert die Isolierung grundsätzlich zehn Tage ab der Durchführung des ersten positiven Tests (Schnelltest oder PCR-Test).
Für positiv getestete Personen ist damit eine Rückkehr in die Schule frühestens nach fünf Tagen (mit „Freitestung“) oder ohne „Freitestung“ nach zehn Tagen wieder möglich.
Mit freundlichen Grüßen
gez. K. Assmann